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Nasenkorrektur medizinisch
Die Korrektur der äußeren Nase (Rhinoplastik) kann aus rekonstruktiven oder ästhetischen Gründen durchgeführt werden. Eine durch einen Unfall entstandene oder angeborene Höcker-, Schief- oder Sattelnase kann dabei ebenso korrigiert werden wie die Nasenspitze. Bei funktioneller Einschränkung mit Nasenatembehinderung wird zusätzlich die verkrümmte Nasenscheidewand begradigt (Septorhinoplastik).
Eine Kostenübernahme durch die Versicherungen ist zum Beispiel nach einem Unfall oder eben bei funktioneller Einschränkung möglich.
Behandlungsdauer
150 Minuten
Klinikaufenthalt
2-4 Tage
(1-3 Nacht)
Sport
6 Wochen nach Gipsabnahme
Narkose
Vollnarkose
Nachbehandlung
Nahtentfernung nach 7 Tagen
Nasengips für 1-2 Wochen
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