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Nasenkorrektur medizinisch

Die Korrektur der äußeren Nase (Rhinoplastik) kann aus rekonstruktiven oder ästhetischen Gründen durchgeführt werden. Eine durch einen Unfall entstandene oder angeborene Höcker-, Schief- oder Sattelnase kann dabei ebenso korrigiert werden wie die Nasenspitze. Bei funktioneller Einschränkung mit Nasenatembehinderung wird zusätzlich die verkrümmte Nasenscheidewand begradigt (Septorhinoplastik).
 

Eine Kostenübernahme durch die Versicherungen ist zum Beispiel nach einem Unfall oder eben bei funktioneller Einschränkung möglich.

Behandlungsdauer

150 Minuten

Klinikaufenthalt

2-4 Tage
(1-3 Nacht)

Sport

6 Wochen nach Gipsabnahme

Narkose

Vollnarkose

Nachbehandlung

Nahtentfernung nach 7 Tagen

Nasengips für 1-2 Wochen

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